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   BPatG, 07.08.2007 - 21 W (pat) 37/04   

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BPatG, 07.08.2007 - 21 W (pat) 37/04 (https://dejure.org/2007,39173)
BPatG, Entscheidung vom 07.08.2007 - 21 W (pat) 37/04 (https://dejure.org/2007,39173)
BPatG, Entscheidung vom 07. August 2007 - 21 W (pat) 37/04 (https://dejure.org/2007,39173)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96

    "Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung

    Auszug aus BPatG, 07.08.2007 - 21 W (pat) 37/04
    Wird eine Anmeldung im Beschwerdeverfahren geteilt, so erstreckt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auch auf die Trennanmeldung, denn die Teilanmeldung ist infolge der Beschwerde insgesamt angefallen, d. h. einschließlich des erst im Beschwerdeverfahren abgetrennten Teil der Anmeldung (BGH GRUR 1999, 574 - Mehrfachsteuersystem, BGH GRUR 1998, 458, III 3 - Textdatenwiedergabe, BGH.
  • BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98

    Mehrfachsteuersystem

    Auszug aus BPatG, 07.08.2007 - 21 W (pat) 37/04
    Wird eine Anmeldung im Beschwerdeverfahren geteilt, so erstreckt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auch auf die Trennanmeldung, denn die Teilanmeldung ist infolge der Beschwerde insgesamt angefallen, d. h. einschließlich des erst im Beschwerdeverfahren abgetrennten Teil der Anmeldung (BGH GRUR 1999, 574 - Mehrfachsteuersystem, BGH GRUR 1998, 458, III 3 - Textdatenwiedergabe, BGH.
  • BPatG, 18.11.2004 - 20 W (pat) 46/04

    Wirksamkeit der Erklärung der Teilung einer Anmeldung nach Verkündung der

    Auszug aus BPatG, 07.08.2007 - 21 W (pat) 37/04
    Dem steht die von der Anmelderin in ihrer Eingabe vom 8. Juni 2007 zitierte Entscheidung 20 W (pat) 46/04 "Entwicklungsvorrichtung" (BlfPMZ 2005, 212 ff.) nicht entgegen, der eine andere Fallkontellation zugrunde lag.
  • BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18

    Abstandsberechnungsverfahren - Zuständigkeit für patentrechtliche

    Die in jüngerer Zeit von einigen Senaten des Patentgerichts vertretene Auffassung, das Patentgericht sei für die Entscheidung über eine Teilungsanmeldung, die auf einer während der Anhängigkeit des Verfahrens über die Anmelderbeschwerde erklärten Teilung des Patents beruht, stets unzuständig und habe die Sache insoweit an das Patentamt zurückzuverweisen (BPatG, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 21 W (pat) 10/09, GRUR 2011, 949; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 21 W (pat) 1/09, juris Rn. 7; Beschluss vom 30. März 2012 - 7 W (pat) 108/11, juris Rn. 33 f.; Beschluss vom 22. November 2013 - 7 W (pat) 44/11, juris Rn. 19 f.; Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 18 W (pat) 36/14, juris; Beschluss vom 11. Januar 2017 - 18 W (pat) 180/14, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 4. April 2017 - 18 W (pat) 6/17, juris Rn. 49 f.; Beschluss vom 20. August 2018 - 15 W (pat) 5/18, juris Rn. 5 f.; anders BPatG, Beschluss vom 7. August 2007 - 21 W (pat) 37/04, juris Rn. 16; Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 20 W (pat) 41/07, juris Rn. 1; Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 17 W (pat) 6/13, juris Rn. 34 f.), trifft nicht zu.
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   BPatG, 13.07.2004 - 21 W (pat) 37/04   

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BPatG, Entscheidung vom 13.07.2004 - 21 W (pat) 37/04 (https://dejure.org/2004,35479)
BPatG, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 21 W (pat) 37/04 (https://dejure.org/2004,35479)
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